Raiffeisen Genius Award
Teilnahmebedingungen

  1. Dieser Wettbewerb wird vom Österreichischen Raiffeisenverband (Firmensitz: Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1, 1020 Wien) veranstaltet, im Folgenden Veranstalter genannt.
  2. Teilnahmeberechtigt sind Gruppen natürlicher Personen sowie juristische Personen:
    1. Gruppen natürlicher Personen müssen aus mindestens 2 Personen bestehen, wobei jedes Mitglied einer solchen Gruppe seinen ständigen Wohnsitz in Österreich haben und zum Zeitpunkt der Ideeneinreichung mindestens 18 Jahre alt sein muss. Bei der Ideeneinreichung sind alle Gruppenmitglieder anzuführen. Eine Person ist als die:der Vertreter:in der Gruppe zu definieren, die:der berechtigt ist, Erklärungen für diese abzugeben und im Erfolgsfall Zahlungen für die Gruppe entgegenzunehmen.
    2. Juristische Personen müssen ihren Hauptsitz in Österreich haben. Die:Der mit der Einreichung befasste Ansprechpartner:in der juristischen Person ist anzuführen und für die Teilnahme wie nach lit. a als Vertreter:in der juristischen Person zu definieren.
  3. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind einzelne natürliche Personen, die nicht gemeinsam als Gruppe auftreten, sowie natürliche und juristische Personen, die in die Ausführung oder Abwicklung des Wettbewerbs involviert sind, sowie Mitarbeitende des Österreichischen Raiffeisenverbandes.
  4. Eingereicht werden können neue Regionalentwicklungsideen, die potenziell als Genossenschaft realisierbar sind und die folgenden Kriterien erfüllen:
    • größtmöglicher Nutzen für die Region bzw. die Menschen in der Region
    • hoher Innovationsgrad
    • bestmögliche Realisierbarkeit in der Rechtsform einer Genossenschaft
    • optimale Berücksichtigung genossenschaftlicher Prinzipien und Werte
    • wünschenswerte Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten
      Ideen, die bereits bei anderen Ideenwettbewerben prämiert wurden, sowie bereits vollständig umgesetzte Ideen, sind von der Einreichung ausgeschlossen.
  1. Die Teilnahme ist unentgeltlich, freiwillig und unabhängig vom Erwerb von Waren und Dienstleistungen. Die Teilnahme ist ausschließlich über die Web-Plattform raiffeisenGENIUSaward.at möglich und kann ausschließlich in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Pro Gruppe natürlicher Personen bzw. pro juristischer Person ist eine Einreichung möglich.
  2. Für die Ideeneinreichung sind die auf der Web-Plattform abgefragten persönlichen Daten der Einreichenden sowie die Daten der einzureichenden Idee zum Zweck der Abwicklung des Wettbewerbs vollständig anzugeben und die Teilnahmebedingungen sowie die Vollständigkeit bzw. Richtigkeit der gemachten Angaben zu bestätigen. Der Veranstalter weist in diesem Zusammenhang auf seine aktuelle Datenschutzerklärung hin: www.raiffeisenGENIUSaward.at/datenschutz. Die Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung ist auf der Web-Plattform zu bestätigen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine sensiblen und nur tatsächlich benötigte personenbezogenen Daten im Zuge der Ideeneinreichung anzuführen sind.
  3. Der Veranstalter behält sich vor, jederzeit zusätzliche Informationen zur Idee und deren Umsetzbarkeit, die nicht bereits bei der ersten Einreichung zur Verfügung gestellt wurden, von den Einreichenden einzufordern und diese, sollte dieser Aufforderung nicht Folge geleistet werden, ohne Angaben von Gründen von der weiteren Teilnahme am Wettbewerb auszuschließen. Von den Gewinner:innen dürfen zur Förderung der Genossenschaftsidee z.B. für den an Bedeutung gewinnenden Bereich der Nachhaltigkeit im Rahmen der Preisverleihung angefertigte Foto- oder Videoaufnahmen sowie Vor- und Zuname samt Wohnort (oder Firmennamen und Geschäftsanschrift bei einer juristischen Person) und die prämierte Einreichung auf unserer Website sowie auf unseren Social-Media-Kanälen (Facebook, Instagram, LinkedIn) und in der Raiffeisenzeitung veröffentlicht werden. Die Verarbeitung zuvor genannter Daten der Einreichenden ist auch nach Beendigung des Wettbewerbes zulässig, um die Nutzung der Rechtsform der Genossenschaft auch zu nachhaltigen Zwecken zu forcieren oder das Thema Nachhaltigkeit in der Öffentlichkeit zu stärken. Daten, die von den nicht prämierten Teilnehmenden zur Teilnahme am Wettbewerb erhoben wurden, werden nach Abwicklung des Wettbewerbs und nach Ermittlung der Gewinner:innen, längstens jedoch sechs Monate nach Beendigung des Wettbewerbs, gelöscht. Die von den Gewinner:innen eingemeldeten Daten werden für die Dauer der nachfolgenden Projektbegleitung, längstens jedoch für eine Dauer von 5 Jahren nach Beendigung des Wettbewerbs, vom Veranstalter aufbewahrt. Daten, die von den Gewinner:innen veröffentlicht werden, bleiben für die bei den jeweiligen Trägermedien der Veröffentlichung definierte Dauer abrufbar bzw. einsehbar.
  4. Der Wettbewerb ist in mehrere Wettbewerbsphasen gegliedert.
    1. Die Einreichungsphase beginnt am 08.01.2024 und endet am 31.03.2024. Bis dahin ist es den Einreichenden möglich, ihre Ideen einzureichen.
    2. Optional: Im Anschluss bestimmt der Veranstalter, welche Einreichenden sich für die engere Wahl qualifizieren.
    3. Optional: Die in die engere Wahl kommenden Einreichenden werden nach Beendigung der Einreichungsphase zeitnah kontaktiert und dürfen ihre Ideen in einer virtuellen Präsentation der Jury vorstellen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, nur jene Einreichenden als mögliche Gewinnerteams zu berücksichtigen, die ihre Ideen bei der Jurysitzung vorstellen.
    4. Die Jury wird danach (vorbehaltlich Pkt. 14) auf Basis der Beurteilungskriterien den 1. Platz, den 2. Platz und den 3. Platz bestimmen.
    5. Die Preisverleihung für die drei Gewinnerteams erfolgt im Rahmen einer Veranstaltung des Österreichischen Raiffeisenverbands.
  5. Um die prämierten Ideen zu fördern, erhalten die Gewinnerteams Geldpreise in folgender Höhe:
    1. Platz: 15.000 Euro
    2. Platz: 5.000 Euro
    3. Platz: 3.000 Euro
    Gewinnansprüche sind nicht übertragbar. Es besteht kein Anspruch auf die Umsetzung der Gewinnerideen durch den Veranstalter. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Das Preisgeld wird an die:den Vertreter:in des Gewinnerteams per Überweisung übermittelt und ist zu zumindest einem Drittel für die Umsetzung der Idee bzw. die Gründung der Genossenschaft in Kooperation mit dem zuständigen Raiffeisen Revisionsverband zu verwenden. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung dafür, ob bzw. wie der überwiesene Gewinn an die anderen Teammitglieder weitergegeben wird. Die alleinige Verantwortung trifft die:den Vertreter:in, die:der das Geld erhält. Eine allfällige Einkommensteuerpflicht ist von den Gewinner:innen selbst zu prüfen.
  6. Allfällige Urheberrechte im Zusammenhang mit den eingereichten Ideen verbleiben zu jeder Zeit bei den Einreichenden. Die Berichterstattung gemäß Pkt. 8 bleibt davon unberührt. Prämierte Ideen sollen im Übrigen zur Nachahmung anregen. Mit der Teilnahme am Wettbewerb willigen die Teilnehmenden für den Fall ihrer Prämierung sohin ein, dass ihre Ideen im Sinne des Genossenschaftsgedanken von anderen nachgeahmt und an anderen Orten in ähnlicher Weise umgesetzt werden.
  7. Die Verwendung mehrerer E-Mail-Adressen oder eine mehrfache Teilnahme zur Erhöhung der Gewinnchancen ist nicht erlaubt.
  8. Mit der Einreichung werden die hier angeführten Teilnahmebedingungen vollständig akzeptiert. Dieser Wettbewerb und alle sich daraus ergebenden oder im Zusammenhang mit diesem Wettbewerb entstehenden Streitigkeiten unterliegen dem österreichischen Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Wien. Sollten einzelne dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmende vom Wettbewerb auszuschließen, die gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen.
  9. Der Veranstalter behält sich vor, den Wettbewerb bzw. Teile davon jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden bzw. einzelne Einreichende nicht zum Wettbewerb zuzulassen. Dies gilt insbesondere, falls eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen, rechtlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann. Wenn keine der eingereichten Ideen auszeichnungswürdig ist, behalten wir uns vor, den Wettbewerb ohne Preisverleihung zu beenden. Den Einreichenden stehen in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegenüber dem Veranstalter zu.
  10. Sollte sich eine einreichende Gruppe bzw. eine Person aus der einreichenden Gruppe im Laufe des Wettbewerbs dazu entscheiden, nicht weiter am Wettbewerb teilzunehmen, ist dies unverzüglich schriftlich an genossenschaft@raiffeisenverband.at zu melden. Sollte das vorletzte Mitglied einer Gruppe natürlicher Personen ersatzlos aus der Gruppe ausscheiden, so wird die verbliebene Einzelperson automatisch vom Wettbewerb ausgeschlossen. Alle Ansprüche verfallen.
  11. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der eingereichten Daten bzw. Informationen und für möglicherweise aufgetretene Störungen, Schäden, Fehler oder technische Probleme.
  12. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, zu prüfen, ob den Einreichenden ein Nutzungsrecht oder sonstige Rechte und Lizenzen an den von ihnen zur Verfügung gestellten Daten zustehen bzw. ob die Nutzungsbedingungen erfüllt sind und die erforderliche Nutzungserlaubnis vorliegt.
  13. Enthält eine Einreichung urheberrechtlich geschützte Inhalte wie z.B. Fotos oder Filme, versichern die Einreichenden, dass sie über alle Rechte an den eingereichten Bild-, Film- oder Tonaufnahmen verfügen, die uneingeschränkten Verwertungsrechte über alle Bildteile haben, dass die übermittelten Bilder, Videos, Tonmitschnitte frei von Rechten Dritter sind sowie bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Die Einreichenden achten daher auf die Einholung entsprechender Rechte. Verletzt eine Einreichung dennoch die Rechte Dritter oder behauptet ein Dritter eine solche Verletzung, verpflichten sich die Einreichenden, den Veranstalter von jeglichen Ansprüchen oder Forderungen (in Übereinstimmung mit diesen Allgemeinen Teilnahmebedingungen), die aufgrund der Verwendung der Einreichung entstehen könnten, vollkommen schad- und klaglos zu halten.
  14. Einreichungen mit bedenklichem, sittenwidrigem oder illegalem Inhalt sowie Einreichungen, die nicht den Teilnahmebedingungen, allen voran den genannten Beurteilungskriterien, entsprechen, werden ausgeschieden.
  15. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle von den Einreichenden bereitgestellten Informationen zu verifizieren und bestätigen zu lassen.
  16. Die Einreichenden erklären sich damit einverstanden, dass der Veranstalter nicht für Verletzungen, Verluste, Kosten, Schäden oder Enttäuschungen jeglicher Art, ganz oder teilweise, die direkt oder indirekt aus der Teilnahme an diesem Wettbewerb resultieren, haftet. Ausgenommen davon sind für die prämierten Teilnehmenden die Kosten der Anreise zur Preisverleihung per Bus und Bahn (2. Klasse).
  17. Einreichende, die sich zur Erhöhung ihrer Gewinnchancen oder zur Erlangung sonstiger Vorteile unerlaubter Hilfsmittel oder Manipulationsversuche bedienen oder dies versuchen, werden automatisch von der Teilnahme ausgeschlossen. Sofern aufgrund einer solchen Einflussnahme Preise verliehen werden, können diese Preise auch nachträglich widerrufen und/oder eingezogen werden. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, rechtliche Schritte gegen Manipulation oder Missbrauch einzuleiten.
  18. Es wird von Seiten des Veranstalters keinerlei Gewähr für die vollständige und richtige Darstellung der Einreichung geleistet – aus welchem Grund auch immer es zu der unvollständigen oder unrichtigen Darstellung kommt.